Aprilscherz: Kulturelle Aneignung: Frankenpartei will Verbot von Lederhosen und Dirndl

Kein Zutritt mehr für „Seppls und Zenzis“ auf fränkische Kerwas und Volksfeste

-Aprilscherz-

Nürnberg – Die Partei für Franken will das Tragen von altbayerischer Tracht wie Lederhosen und Dirndl verbieten. Die fränkischen Aktivisten begründen dies mit kultureller Aneignung. Personen in Lederhosen und Dirndl soll zudem der Zutritt auf Volksfeste und Kirchweihen in Franken untersagt werden. Bei Zuwiderhandlung wird ein 500 Euro-Bußgeld fällig.

Deutsche Kinder verkleiden sich zu Fasching als Indianer und Schweizer Männer mit Dreadlocks spielen jamaikanische Reggae-Musik. „Das ist kulturelle Aneignung. Das geht nun wirklich nicht“, schimpft Robert Gattenlöhner, Vorsitzender der fränkischen Regionalpartei. Der Parteichef geht mit seinen Mitstreitern jetzt noch einen Schritt weiter: „Die Franken“ wollen das Tragen von altbayerischer Kleidung wie Lederhosen, Trachtenjankern und Dirndl in Franken verbieten und sogar unter Strafe stellen. „Wir sind nur konsequent, was kulturelle Aneignung angeht.“ Träger einer dominanteren Kultur (hier: fränkisch) übernähmen Kulturelemente einer Minderheitskultur (hier: altbayerisch). Damit seien die Kriterien der kulturellen Aneignung erfüllt, betont Gattenlöhner.

„Seppls und Zenzis“ dürfen nicht auf Kerwas

Die Franken werden deshalb vor der Landtagswahl einen entsprechenden Gesetzesentwurf einbringen. Demnach soll noch vor der Erlanger Bergkirchweih per Eilantrag das Tragen von Lederhosen und Dirndl verboten werden. „Franken und Fränkinnen, die sich anmaßen, sich als Seppls und Zenzis zu verkleiden, werden wir den Zutritt auf unsere Kerwas und Volksfeste verbieten“, droht Gattenlöhner. Bei Zuwiderhandlung werde eine Strafe von 500 Euro fällig. Der Erlös aus der „Seppl-Zenzi-Steuer“ fließt laut Gattenlöhner in den Sonderfonds „Rückgabe Beutekunst“. Darüber hinaus soll das „geschmacklose Nachäffen“ von O’zapft is‘ fränkischer Bürgermeister bei Bieranstichen rigoros geahndet werden. Diese müssten dann zur Strafe ein Jahr lang Münchener Industriebier trinken, so Gattenlöhner weiter.