Strafanzeige gegen den derzeitigen Gewahrsamsinhaber des Albrecht Dürer Gemäldes „Selbstbildnis im Pelzrock“

Wie in unserer Presseerklärung vom 30.01.2012 angekündigt, hat die PARTEI FÜR FRANKEN durch Ihren Vorsitzenden Robert Gattenlöhner Strafanzeige gegen den derzeitigen Gewahrsamsinhaber des Albrecht Dürer Gemäldes „Selbstbildnis im Pelzrock“, die Wittelsbacher Stiftung für Kunst und Wissenschaft in München, gestellt. Dieses Schreiben ging am 03.02.2012 an die Staatsanwaltschaft München I, sowie an die Presse. 

09.02.2012

04.02.2012

03.02.2012

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Selbstbildnis im Pelzrock – Ein dreistes Schurkenstück Bayerisch-Fränkischer Kriminalgeschichte?

Pressemitteilung

Seit Monaten schwelt der Konflikt zwischen Nürnberg und München – die Alte Pinakothek beharrt darauf, den Nürnbergern ihren Dürer mit fadenscheinigen Begründungen vorzuenthalten. Dabei ist das Kunstwerk rein rechtlich gesehen noch immer im Besitz der Frankenmetropole. Robert Gattenlöhner, Vorsitzender der Partei für Franken bezeichnet das Vorgehen der Münchner schlicht als “Diebstahl” und fordert die sofortige Herausgabe.

Das Selbstbildnis im Pelzrock entstand im Jahre 1500 und war vermutlich nie zum Verkauf bestimmt. Seit dem 16. Jahrhundert hing das Gemälde im Nürnberger Rathaus 1805 erwarb es die Zentralgemäldegaleriedirektion der Münchner Pinakothek, wo es die letzten zwei Jahrhunderte verblieb. Im Jahre 1799 erteilte die Stadt Nürnberg einem gewissen Abraham Wolfgang Küfner (1760 – 1817) den Auftrag, Albrecht Dürers Selbstbildnis im Pelzrock zu restaurieren und übergab das Gemälde zu diesem Zweck an den Künstler. Küfner, der vor allem zahlreiche Stiche schuf, war zwar als Künstler bereits weithin anerkannt, zu kunsthistorischer Bedeutung gelangte er aber erst durch die arglistige Fälschung des Selbstporträts Dürers.

War es eine Vorahnung?

Der Magistrat markierte vor der Übergabe sogar noch die Bildrückseite, um sicherzugehen, dass er auch tatsächlich das Original zurück erhielt. Doch der findige Küfner zersägte die etwa 15 Millimeter dicke Lindenholztafel, auf die das Bild gemalt war, sorgsam parallel zur Bildfläche in zwei Hälften. Auf der mit Siegeln und Echtheitsbescheinigungen versehenen Rückseite des Gemäldes fertigte Küfner eine Kopie des Dürer-Motivs an. Diese Kopie – eine dreiste Fälschung – überreichte er sodann der Stadt Nürnberg als angeblich restauriertes Original. Den Vorderteil der halbierten Tafel mit dem authentischen Originalgemälde Dürers behielt er selbst.

Die Fälschung wurde erst bemerkt, als der Kupferstecher das Originalbild 1805 an Kurfürst Maximilian Joseph von Bayern verkaufte, der es für seine Gemäldesammlung erwarb. Durch dieses böswillige Schurkenstück gelangte das Selbstbildnis im Pelzrock in die Alte Pinakothek in München und befindet sich noch heute in deren Besitz, während im Nürnberger Albrecht-Dürer-Haus nur die 1799 von Küfner angefertigte Kopie zu sehen ist.

Der Künstler selbst wurde wegen dieses Betrugs nie belangt, er musste jedoch später wegen Falschmünzerei eine Haftstrafe auf der Festung Rothenberg verbüßen. Zwar ist die Strafsache inzwischen längst verjährt, doch muss sich die Alte Pinakothek den Vorwurf gefallen lassen, dass sie nicht nur nicht rechtens an das kostbare Bildnis gelangt ist, sondern sich auch noch der Hehlerei schuldig gemacht hat. Zumindest ist nach heute geltendem Recht festzuhalten, dass ein wirksamer Kaufvertrag aufgrund des voran gegangenen Diebstahls nie zustande gekommen ist. Nach § 985 BGB könnte also die Stadt Nürnberg als Eigentümer von München ohne weiteres die Herausgabe des Gemäldes verlangen, da die Alte Pinakothek kein Recht zum Besitz nachweisen kann. Doch die weigert sich beharrlich, denn immerhin ist Dürers Selbstporträt eine der Hauptattraktionen der Gemäldeausstellung. Im Übrigen ist die Zuständigkeit der Wittelsbacher Stiftung für das Gemälde höchst fragwürdig, denn sie gilt offiziell nur als Eigentümerin von Kunstgegenständen, die bis 1804 in den Besitz der Wittelsbacher gelangt sind.

Die Partei für Franken behält sich daher vor, den Rechtsstatus nunmehr juristisch prüfen zu lassen.

(veröffentlicht am 30.01.2012 auch bei OpenPR und bei ptext.net)